wird der regler generell nicht erkannt von vdj oder hast du was in der confic verändert??
lg Tacky
lg Tacky
发表时间 Sat 29 Oct 11 @ 1:57 pm
Dann tippe ich einfach mal darauf, dass der Regler auch kein Midisignal sendet und sich damit auch nix in VDJ bewegen kann.
Ich gehe außerdem davon aus, dass der auch nie Midisignale senden wird, da er direkt in der Hardware verdrahtet ist.
Ich gehe außerdem davon aus, dass der auch nie Midisignale senden wird, da er direkt in der Hardware verdrahtet ist.
发表时间 Mon 31 Oct 11 @ 3:53 am
nur mal kurz zur info. bin seit kurem stolzer Besitzer der Pro version. die bessere Aufnahmefunktion hat mich überzeugt.
gruß,
rafi
gruß,
rafi
发表时间 Thu 03 Nov 11 @ 4:13 pm
Gratulation zu der Entscheidung und Willkommen in der Pro-Liga!
发表时间 Thu 03 Nov 11 @ 4:51 pm
Willkommen :)
发表时间 Fri 04 Nov 11 @ 3:36 am
freut mich das du spass an der pro hast, ich hoffe ich hab sie auch bald..
发表时间 Mon 07 Nov 11 @ 10:40 am
@rafi77
Willkommen in der Pro Liga
Mike
Willkommen in der Pro Liga
Mike
发表时间 Mon 07 Nov 11 @ 1:56 pm
Hallo,
ich bin seit 4 wochen ein glücklicher Besitzer von 4-MX, VDJ 7 Pro und habe folgendes Problem. Bei dem Hercules Dj Controller 4-MX funktioniert der Pitch Regler auf Deck B nicht mehr(lässt sich am/über das Gerät nicht controllieren hoch/runter und ist ständig bei neu Start in dieser Position)siehe Bild. Ich habe schon alles mögliche versucht zB. neuen Mapper befehl eingegeben,den Controller auf einen zweiten Rechner Instaliert,die Software -+ 20 neu instalierert usw... Es klappt einfach nicht. Was soll ich eurer Meinung nach tun?
LG
ich bin seit 4 wochen ein glücklicher Besitzer von 4-MX, VDJ 7 Pro und habe folgendes Problem. Bei dem Hercules Dj Controller 4-MX funktioniert der Pitch Regler auf Deck B nicht mehr(lässt sich am/über das Gerät nicht controllieren hoch/runter und ist ständig bei neu Start in dieser Position)siehe Bild. Ich habe schon alles mögliche versucht zB. neuen Mapper befehl eingegeben,den Controller auf einen zweiten Rechner Instaliert,die Software -+ 20 neu instalierert usw... Es klappt einfach nicht. Was soll ich eurer Meinung nach tun?
LG
发表时间 Sat 10 Mar 12 @ 6:40 am
Wenn der Pitchfader auch nach der Installation auf einem anderen PC nicht funktioniert, dann hat wohl der Controller eine Macke.
Falls du den Controller selbst vor vier Wochen neu bei einem Händler erworben hast:
Bringe sie zum Händler zurück und melde einen Sachmangel/ Gewährleistungsfall an, aber keine Garantie!
Eine Garantie ist was völlig anderes.
Falls der Händler den Controller auf Lager hat, dann lass dich nicht mit einem Reparaturversuch abspeisen, sondern fordere Ersatzlieferung.
Falls du den Controller selbst vor vier Wochen neu bei einem Händler erworben hast:
Bringe sie zum Händler zurück und melde einen Sachmangel/ Gewährleistungsfall an, aber keine Garantie!
Eine Garantie ist was völlig anderes.
Falls der Händler den Controller auf Lager hat, dann lass dich nicht mit einem Reparaturversuch abspeisen, sondern fordere Ersatzlieferung.
发表时间 Sat 10 Mar 12 @ 7:20 am
anachronX wrote :
Wenn der Pitchfader auch nach der Installation auf einem anderen PC nicht funktioniert, dann hat wohl der Controller eine Macke.
Falls du den Controller selbst vor vier Wochen neu bei einem Händler erworben hast:
Bringe sie zum Händler zurück und melde einen Sachmangel/ Gewährleistungsfall an, aber keine Garantie!
Eine Garantie ist was völlig anderes.
Falls der Händler den Controller auf Lager hat, dann lass dich nicht mit einem Reparaturversuch abspeisen, sondern fordere Ersatzlieferung.
Falls du den Controller selbst vor vier Wochen neu bei einem Händler erworben hast:
Bringe sie zum Händler zurück und melde einen Sachmangel/ Gewährleistungsfall an, aber keine Garantie!
Eine Garantie ist was völlig anderes.
Falls der Händler den Controller auf Lager hat, dann lass dich nicht mit einem Reparaturversuch abspeisen, sondern fordere Ersatzlieferung.
Danke für die schnelle Antwort, ich habe das Online gekauft und das problem ist das der Händler 4 Wochen Rückgabefrist eingeräumt hat und heute der 29 tag ist und ich niemand erreichen kann. Geht das trotzdem?
danke
发表时间 Sat 10 Mar 12 @ 7:41 am
Du gibst das Gerät nicht zurück, weil es dir nicht gefällt oder es nicht das Richtige ist, sondern weil es einen Mangel hat!
Das 14tägige (manche Händler bieten auch mehr) Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz (siehe BGB) wurde vom Gesetzgeber dem privaten Käufer eingeräumt, da er bei einem Onlinegeschäft im Gegensatz zu einem Ladengeschäft, nicht die Möglichkeit hat die Gebrauchstüchtigkeit und Eignung der Ware für den von ihm verfolgten Zweck zu prüfen.
Die Sachmangelhaftung gilt sowohl bei einem Online- als auch Ladengeschäft gleich:
Der Händler haftet sechs Monate für die Mangelfreiheit bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufsache. In den ersten sechs Monaten wird gesetzlich festgelegt, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand (BGB §476). Der Händler kann sich also nicht rausreden und auf eine gewährte Garantie des Herstellers berufen. Das ist allein sein Ding. (BGB §§ 437, 439)
Die Sachmangelhaftung beträgt allerdings zwei Jahre. Nach Ablauf der sechs Monate kehrt sich die Beweislast um. Nun muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand!
Aus diesem Grund ist ein privater Käufer immer gut beraten, in den ersten sechs Monaten auf die Sachmangelhaftung zu bestehen, erst nach sechs Monaten kann eine vom Händler oder Hersteller gewährte Garantie mehr Schutz bieten als die gesetzlich gewährte Sachmangelhaftung.
Falls der Händler dich mit einer Garantie des Herstellers, Einschickung zu einem Reparaturversuch usw. abspeisen will, du aber mit der Verfügbarkeit der Ware im Onlineshop nachweisen kannst, dass das Gerät sofort lieferbar ist, dann sieh dir mal besonders die BGB §§ 437, 439(3) an:
Die Versandkosten muss der Händler sowieso tragen, also entstehen ihm keine unzumutbaren zusätzlichen Kosten und lieferbar ist die Kaufsache auch...
(Dies ist keine Rechtsberatung!)
Bei Interesse: BGB §§ 286, 312, 312b bis 312d, 323, 433, 434, 437, 439, 476
Das 14tägige (manche Händler bieten auch mehr) Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz (siehe BGB) wurde vom Gesetzgeber dem privaten Käufer eingeräumt, da er bei einem Onlinegeschäft im Gegensatz zu einem Ladengeschäft, nicht die Möglichkeit hat die Gebrauchstüchtigkeit und Eignung der Ware für den von ihm verfolgten Zweck zu prüfen.
Die Sachmangelhaftung gilt sowohl bei einem Online- als auch Ladengeschäft gleich:
Der Händler haftet sechs Monate für die Mangelfreiheit bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufsache. In den ersten sechs Monaten wird gesetzlich festgelegt, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand (BGB §476). Der Händler kann sich also nicht rausreden und auf eine gewährte Garantie des Herstellers berufen. Das ist allein sein Ding. (BGB §§ 437, 439)
Die Sachmangelhaftung beträgt allerdings zwei Jahre. Nach Ablauf der sechs Monate kehrt sich die Beweislast um. Nun muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand!
Aus diesem Grund ist ein privater Käufer immer gut beraten, in den ersten sechs Monaten auf die Sachmangelhaftung zu bestehen, erst nach sechs Monaten kann eine vom Händler oder Hersteller gewährte Garantie mehr Schutz bieten als die gesetzlich gewährte Sachmangelhaftung.
Falls der Händler dich mit einer Garantie des Herstellers, Einschickung zu einem Reparaturversuch usw. abspeisen will, du aber mit der Verfügbarkeit der Ware im Onlineshop nachweisen kannst, dass das Gerät sofort lieferbar ist, dann sieh dir mal besonders die BGB §§ 437, 439(3) an:
Die Versandkosten muss der Händler sowieso tragen, also entstehen ihm keine unzumutbaren zusätzlichen Kosten und lieferbar ist die Kaufsache auch...
(Dies ist keine Rechtsberatung!)
Bei Interesse: BGB §§ 286, 312, 312b bis 312d, 323, 433, 434, 437, 439, 476
发表时间 Sat 10 Mar 12 @ 8:14 am
anachronX wrote :
Falls der Händler dich mit einer Garantie des Herstellers, Einschickung zu einem Reparaturversuch usw. abspeisen will, du aber mit der Verfügbarkeit der Ware im Onlineshop nachweisen kannst, dass das Gerät sofort lieferbar ist, dann sie dir mal besonders die BGB §§ 437, 439(3) an:
Die Versandkosten muss der Händler sowieso tragen, also entstehen ihm keine unzumutbaren zusätzlichen Kosten und lieferbar ist die Kaufsache auch...
Die Versandkosten muss der Händler sowieso tragen, also entstehen ihm keine unzumutbaren zusätzlichen Kosten und lieferbar ist die Kaufsache auch...
Vielen Dank,
habe den Händler per Email benachrichtigt mit dem zusatz "habe im forum recherchiert, der Controller hat eine Macke. Ich möchte eine neue Ersatzlieferung" übrigens der Händler ist, elektronik-star. Ich hoffe auf Kulanz
LG
发表时间 Sat 10 Mar 12 @ 8:49 am
Kulanz ist aber wieder was anderes... ;-)
Du fordest deine Rechte ein, die dir vom Gesetzgeber eingeräumt werden.
Ein Verweis auf das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) macht bestimmt mehr Eindruck, als der Verweis auf ein für den Händler nicht relevantes x-beliebiges Internetforum.
Für dich ist dort: http://service.elektronik-star.de/content/23/24/de/gibt-es-eine-gewaehrleistungzeit.html nur der zweite Satz im ersten Absatz relevant. In den nachfölgenden Sätzen geht es nur um das Prozedere nach Ablauf der sechsmonatigen Frist nach BGB § 476.
Du fordest deine Rechte ein, die dir vom Gesetzgeber eingeräumt werden.
Ein Verweis auf das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) macht bestimmt mehr Eindruck, als der Verweis auf ein für den Händler nicht relevantes x-beliebiges Internetforum.
Für dich ist dort: http://service.elektronik-star.de/content/23/24/de/gibt-es-eine-gewaehrleistungzeit.html nur der zweite Satz im ersten Absatz relevant. In den nachfölgenden Sätzen geht es nur um das Prozedere nach Ablauf der sechsmonatigen Frist nach BGB § 476.
发表时间 Sat 10 Mar 12 @ 9:02 am
Danke!
fortsetzung folgt...
fortsetzung folgt...
发表时间 Sat 10 Mar 12 @ 9:10 am
Ist 100 Prozent DEFEKT! Hatte genau das selbe Problem und hab die Console tauschen lassen.
mfg
mfg
发表时间 Sat 10 Mar 12 @ 11:38 am
DJ-Rucksack wrote :
Ist 100 Prozent DEFEKT! Hatte genau das selbe Problem und hab die Console tauschen lassen.
mfg
mfg
wo/wie hast du den gekauft, Online?
发表时间 Sat 10 Mar 12 @ 12:33 pm
Ich hatte die Console bei Korn bestellt. Der Umtausch war innerhalb von 2 Wochen abgeschlossen.
发表时间 Sun 11 Mar 12 @ 6:00 am
Hi Leute!
Ich habe mir vor ca. einem Monat auch die 4MX zugelegt :)
Super Teil!!!
Aber seit kurzem habe ich das Problem, dass bei den Tracks der Bass mal schwächer und mal stärker ist, obwohl ich nichts verändert hab!!! Hab schonmal alles deinstalliert und nochmal neu raufgespielt und auch geupdatet, aber da hat sich nichts gebessert. Ich hab mir schon sämtliche Threads durchgelesen, aber einfach keine Lösung gefunden. Es kann definitiv nicht an der Hardware liegen, da bei Magix Digital DJ 2 nach wie vor alles einwandfrei funktioniert und der Klang so gut wie immer ist. Hat jemand eine Idee, woran das liegen könnte?
Ich habe mir vor ca. einem Monat auch die 4MX zugelegt :)
Super Teil!!!
Aber seit kurzem habe ich das Problem, dass bei den Tracks der Bass mal schwächer und mal stärker ist, obwohl ich nichts verändert hab!!! Hab schonmal alles deinstalliert und nochmal neu raufgespielt und auch geupdatet, aber da hat sich nichts gebessert. Ich hab mir schon sämtliche Threads durchgelesen, aber einfach keine Lösung gefunden. Es kann definitiv nicht an der Hardware liegen, da bei Magix Digital DJ 2 nach wie vor alles einwandfrei funktioniert und der Klang so gut wie immer ist. Hat jemand eine Idee, woran das liegen könnte?
发表时间 Mon 12 Mar 12 @ 1:34 pm
Wann tritt das Problem denn auf? Wenn du ein Lied laufen lässt oder wenn du zwei Lieder synchron übereinander laufen lässt?
发表时间 Mon 12 Mar 12 @ 2:34 pm
Das tritt schon bei der Wiedergabe eines einzigen Tracks auf :(
发表时间 Mon 12 Mar 12 @ 3:01 pm