快速登录:  

Forum: German Forum

话题: Ist Lizenz übertragen möglich?

由于该帖子已年深日久,可能包含陈旧过时或描述错误的信息。

Hallo Kollegen und Freunde von VDJ,

ich arbeite seit einigen Jahren mit VDJ Pro Basic Volume 7.
Da ich nicht komplett auf der Strecke bleiben möchte habe ich mir einen 1 Jahr alten Controller von Denon MCX 8000 inkl. einer dazu gehörigen VDJ 2018 Version gekauft (inkl. 30 Tage Rückgaberecht). Der Verkäufer möchte mir nach dem Kauf die Lizenzen übertragen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, sind Lizenzen übertragbar?
Und welche Version genau von VDJ wird den Controllern beigelegt ?
Für Infos bedanke ich mich schon mal Im Voraus!

DJ Hagen

 

发表时间 Wed 20 Mar 19 @ 11:19 am
PachNPRO InfinityMember since 2009
Lizenzen sind nicht übertragbar.
Von wo genau hast du denn den Controller her?
 

发表时间 Wed 20 Mar 19 @ 11:22 am
Den Controller habe ich von einem Event Service gekauft!
 

发表时间 Wed 20 Mar 19 @ 12:42 pm
RobRoyPRO InfinitySenior staffMember since 2012
Lass dir die Serial von der dazugehörigen VDJ Lizenz geben und vom deutschen Support prüfen. Wäre nicht das erste mal dass jemand ne registrierte Lizenz verschachern möchte.
Generell gilt:
Registrierte Lizenzen sind personalisiert und können NICHT übertragen werden.
 

发表时间 Wed 20 Mar 19 @ 1:49 pm
RobRoy wrote :
Lass dir die Serial von der dazugehörigen VDJ Lizenz geben und vom deutschen Support prüfen. Wäre nicht das erste mal dass jemand ne registrierte Lizenz verschachern möchte.
Generell gilt:
Registrierte Lizenzen sind personalisiert und können NICHT übertragen werden.

Das mag ja so in den Lizenzbedingen als Wunschgedanke stehen. Für Veräußerungen innerhalb der EU kann das allerdings pauschal nicht untersagt werden. Das hat schon Oracle 2012 vor den europäischen Gerichtshof erfahren müssen.

Zitat:
Der jahrelange Streit zwischen Oracle und UsedSoft hat am heutigen 3. Juli 2012 ein Ende gefunden und damit auch die Rechtsunsicherheit, die Kunden und Händler so lange Zeit zittern ließ. Doch nun hat der Europäische Gerichtshof endlich sein langerwartetes Urteil gesprochen (Az. C-128/11) und klargestellt: Ein Softwarehersteller kann den Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen nicht verbieten. Sein ausschließliches Recht zur Verbreitung derart lizenzierter Programmkopien erschöpft sich mit dem Erstverkauf.
Quelle: https://www.heise.de/resale/artikel/EuGH-Gebrauchte-Softwarelizenzen-duerfen-weiterverkauft-werden-1631066.html


 

发表时间 Sun 24 Mar 19 @ 11:35 am
RobRoyPRO InfinitySenior staffMember since 2012
Natürlich kannst du das drehen und wenden bis das passt. Wir reden hier aber nicht über den Weiterverkauf einer Lizenz sonder die Übertragung aus einem Account.
VDJ hat aber keine Niederlassung o.ä. in Deutschland oder Europa wie es zb. Konzerne haben. Firmensitz und Gerichtsstand ist in den USA. Und mit dem Anerkennen der AGB ist das somit Rechtskräftig.
 

发表时间 Sun 24 Mar 19 @ 10:34 pm
tanziPRO InfinityMember since 2005
Jemand Popcorn?
Wer möchte darf gerne klagen.
LG Tanzi
 

发表时间 Mon 25 Mar 19 @ 9:58 pm
scheinsPRO InfinityMember since 2004
RobRoy wrote :
Und mit dem Anerkennen der AGB ist das somit Rechtskräftig.


Ganz so trivial einfach kann man das nicht pauschalisieren.

Klugscheißer Modus AN
Rechtskraft kann formaljuristisch nur mittels gerichtlicher Verfahren über alle Instanzen hinweg hergestellt werden und nicht durch die Anerkennung von AGB‘s oder der EULA durch den Endverbrauchers/Lizenznehmer.

Da ist es auch erstmal egal, in welchem Land der Rechtsträger seinen Gerichtsstand hat. Denn auch wenn ein Lizenznehmer AGB’s und EULA akzeptiert hat, hat er jederzeit das Recht diese im Nachgang im Detail juristisch anzuzweifeln.

Denn der Lizenzgeber kann ja trotzdem Fehler oder juristisch unzulässigem Inhalt eingefügt haben, oder es können sich auch Änderungen aufgrund neuerer Gesetzgebungen ergeben.
Klugscheißer Modus AUS

In diesem Fall gilt schlicht und ergreifend, wo kein Kläger, da kein Richter. Und solang keiner gegen Atomix klagt und gewinnt, gilt das was in EULA und AGB steht ;-)

Gruß vom „ScheinSheiligen Juristen“

 

发表时间 Tue 26 Mar 19 @ 6:15 pm
RobRoyPRO InfinitySenior staffMember since 2012
naja ... wenn du meinst
 

发表时间 Tue 26 Mar 19 @ 7:12 pm
Man kann sich drüber streiten (wenn man unbedingt will):

Kann der Weiterverkauf verboten werden?
Zumindest rechtlich fragwürdig ist es, wenn mit dem EULA durch ein so genanntes Weiterveräußerungsverbot untersagt werden soll, die Software weiter zu verkaufen. Das Urheberrecht sieht vor, dass materielle Werkträger – also zum Beispiel eine CD-ROM mit einem Computerprogramm – nach dem ersten In-Verkehr-Bringen durch den Berechtigten frei weiter verbreitet werden dürfen (so genannter Erschöpfungsgrundsatz).

Dies gilt jedenfalls für alle körperlichen Werkexemplare, die durch den Berechtigten (also den Rechtsinhaber), oder mit dessen Zustimmung, im Raum der Europäischen Union oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf den Markt gebracht werden.

Beim Erschöpfungsgrundsatz handelt es sich um zwingendes Recht, das heißt er kann – zumindest durch Formular-Verträge (also AGB) – mit Verbrauchern weder verweigert noch eingeschränkt werden. So jedenfalls die herrschende Ansicht unter den Juristen; höchstgerichtliche Entscheidungen liegen bislang nicht vor. Steht also in den Lizenzbestimmungen für eine Software, dass man die Programmkopie nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterverkaufen darf, ist diese Klausel im Zweifel unwirksam.

Quelle:
https://irights.info/artikel/fragwrdige-software-lizenzen/5355

Persönliche Anmerkung meinerseits:
Wie weiter oben schon geschrieben, wer will, der kann Atomix versuchen zu verklagen.
Aber bei einem Streitwert von unter 400€? Echt jetzt?
 

发表时间 Tue 26 Mar 19 @ 8:26 pm
scheinsPRO InfinityMember since 2004
Wie kommst Du auf einen Streitwert von rund 400 EUR?

Der Streitwert ist selten der Preis dessen, worum sich die Parteien vor Gericht streiten. Wenn es so wäre, würden Anwälte am Hungertuch nagen.

Wenn das Lizenz Thema vor Gericht gehen würde, würde beim Streitwert sicher auch der Aspekt der Anzahl der Lizenzen eine Rolle., die von VDJ gesamt bereits veräußert wurden.

 

发表时间 Wed 27 Mar 19 @ 7:06 pm
scheinsPRO InfinityMember since 2004
RobRoy wrote :
naja ... wenn du meinst


Rob.......mir ging es nur um den Begriff „Rechtskräftig“ und nicht um die Lizenz-Veräußerung ;-)

Denn das Thema selbst ist hier bekanntlich seit Jahren ein Running Gag und wiederholt sich, wie der Wechsel der Jahreszeiten. Und ich finde es trotz Wiederholung jedes mal wieder erstaunlich, dass Privatpersonen ernsthaft in Erwägung ziehen, eine einzelne Lizenz veräußern zu wollen.

Zur Abwechslung könnte man ja mal darüber diskutieren, ob man die Lizenz durch den Tod des Lizenznehmers weiter vererben kann oder nicht. Die Disskussion hatten wir glaube ich noch nie :-)

Gruß von einem der die Lizenz freiwillig mit ins Grab nehmen will ;-)
 

发表时间 Wed 27 Mar 19 @ 7:14 pm


(陈旧帖子或论坛版块会自动关闭)